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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03   

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https://dejure.org/2003,24458
OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03 (https://dejure.org/2003,24458)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.10.2003 - 2 L 228/03 (https://dejure.org/2003,24458)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 2 L 228/03 (https://dejure.org/2003,24458)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AsylVfG § 76 I; ; AsylVfG § 77 II; ; AsylVfG § 78 III 3; ; VwGO § 108 I 2; ; VwGO § 138 Nr. 1; ; VwGO § 138 Nr. 6; ; VwGO § 173; ; ZPO § 295 I; ; ZPO § 295 II; ; GG Art. 101 I 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts

Verfahrensgang

  • VG Magdeburg - 1 A 132/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03
    Die unrichtige Anwendung von Besetzungsvorschriften führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer nach § 138 Nr. 1 VwGO vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts nur, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt (BVerwG, Urt. v. 09.02.1988 - BVerwG 9 C 256.86 -, NVwZ 1988, 724; Beschl. v. 13.06.1991 - BVerwG 5 ER 614.90 -, Buchholz 310 [VwGO] § 138 Nr. 1, Nr. 28).

    Nach dem (verfassungsrechtlichen) Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist das Gericht allerdings nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (BVerwG, Beschl. v. 13.06.1991, a. a. O.) oder eine sonstige gegen das Willkürverbot verstoßende Handhabung der Besetzungsvorschriften vorliegt.

    Dementsprechend wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur bei subjektiv manipulativer Handhabung der Besetzungsvorschriften, sondern auch dann verletzt, wenn die gerichtliche Entscheidung "bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.06.1970, a. a. O.; ferner BVerwG, Beschl. v. 13.06.1991, a. a. O., das im Übrigen ausdrücklich darauf hinweist, es komme für das Vorliegen willkürlicher oder manipulativer Erwägungen nicht entscheidend darauf an, ob ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden könne).

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03
    Zwar vermag die rechtsirrige Auslegung und Anwendung der für die Besetzung des Gerichts maßgeblichen Vorschriften ("error in procedendo") nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z. B. grundsätzlich BVerfG, Beschl. v. 30.06.1970 - 2 BvR 48/70 -, BVerfGE 29, 45) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die schon zitierten Entscheidungen) ein willkürliches Handeln auszuschließen.

    Dementsprechend wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur bei subjektiv manipulativer Handhabung der Besetzungsvorschriften, sondern auch dann verletzt, wenn die gerichtliche Entscheidung "bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.06.1970, a. a. O.; ferner BVerwG, Beschl. v. 13.06.1991, a. a. O., das im Übrigen ausdrücklich darauf hinweist, es komme für das Vorliegen willkürlicher oder manipulativer Erwägungen nicht entscheidend darauf an, ob ein vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt werden könne).

  • BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 19.95

    Verfassungsrecht - Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03
    Dazu gehören die Vorschriften über die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts (BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - BVerwG 8 C 19.95 -, BVerwGE 102, 7 [10]).
  • BVerwG, 13.06.1988 - 4 C 4.88

    Berufung - Urteilsgründe - Grober Formfehler

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03
    Ist aber ein Urteil, das auf einen Bundesamtsbescheid Bezug nimmt, nur hinsichtlich einer Erwägung möglicherweise unrichtig oder unvollständig, tragen aber die übrigen Ausführungen den Urteilstenor - wie hier -, kann von einem Begründungsmangel i. S. d. § 138 Nr. 6 VwGO nicht die Rede sein (BVerwG, Urt. v. 13.06.1998 - BVerwG 4 C 4.88 -, NVwZ-RR 1989, 334).
  • BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86

    Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2003 - 2 L 228/03
    Die unrichtige Anwendung von Besetzungsvorschriften führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu einer nach § 138 Nr. 1 VwGO vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts nur, wenn sich der Gesetzesverstoß gleichzeitig als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellt (BVerwG, Urt. v. 09.02.1988 - BVerwG 9 C 256.86 -, NVwZ 1988, 724; Beschl. v. 13.06.1991 - BVerwG 5 ER 614.90 -, Buchholz 310 [VwGO] § 138 Nr. 1, Nr. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2012 - 4 M 145/12

    Zurückverweisung eines Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht

    Ob die angegriffene Entscheidung auch gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, weil sich die fehlerhafte Anwendung des Geschäftsverteilungsplans als offensichtlich unhaltbar (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 - BVerwG, Beschl. v. 19. März 1997 - 11 B 102/96 - OVG A-Stadt, Beschl. v. 16. Oktober 2003 - 2 L 228/03 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.) erweist, muss aber nicht entschieden werden.
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 17.30394

    Gebot des gesetzlichen Richters

    Für die Besetzungsrüge reicht allein die fehlerhafte Anwendung des Geschäftsverteilungsplans nicht aus; ein Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) liegt nicht schon bei unrichtiger Handhabung formaler Vorschriften über die Zuständigkeit vor, sondern erst dann, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Entscheidung über die Besetzung des Spruchkörpers bestimmend gewesen sind oder wenn sie nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (OVG SN, B.v. 16.10.2003 - 2 L 228/03 - juris; Hailbronner, a.a.O., B 2 § 78 Rn. 56).
  • VG Schwerin, 19.09.2008 - 6 A 66/08

    Verfassungsmäßigkeit des Schullastenausgleichs in Mecklenburg-Vorpommern

    Nicht schutzwürdig ist ein solches Vertrauen, soweit im zu prüfenden Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolgen der Rechtsnorm bezogen wird, mit der Regelung gerechnet werden musste, etwa weil ihr bereits der Versuch einer gleichartigen Regelung vorausgegangen war (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 26. Februar 2003 - 9 CN 2.02 -, bei Buchholz Nr. 42 zu Beiträge [401.9], und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. Juni 2005 - 20 A 3419/03 -, juris Rdnr. 29 ff., sowie die Beschlüsse des BVerwG vom 7. Februar 1996 - 8 B 13.96 -, bei Buchholz Nr. 36 a. a. O., und allgemein auch des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. April 2005 - 2 L 228/03 -, n. v., jeweils m. w. Nachw. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
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